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德语经济法考试重点.doc

1、14I Die Gesetzgebungskompetenz1. Die ausschlieliche Gesetzgebungskompetenz In diesem Bereich sind die Lnder zur Gesetzgebung nur gefgt, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetz ausdrcklich ermchtigt werden. - Teilweise Strafrecht - Teilweise Verkehrsrecht - Wehrpflicht - Whrung - Urheber u.

2、Verlagsrecht - Verteidigung - Luftfahrt, Luftfahrtrecht - Bundesstaatesangehrigkeit z.B. Grenzschutz, Luftverkehr, Warung, Massegewicht2. Die konkurierende Gesetzgebung Hier knnen Lnder Gesetzerlassen, solange und soweit der Band von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht.Die konkurie

3、rende Gesetzgebung verleiht dem Bund Kompetenzen, wenn ein Bedrfnisse nach bundesrechtlicher Regelung besteht. - Teilweise Umweltrecht - Steuerrecht - Handelsrecht - brgerliches Gesetz - Arbeitsrecht - Gesundheitswesen - Personenstandswesen 3. Die Rahmengesetzgebung des Bundes Art 75 GGDer Bund kann

4、 auf gewissen Gebieten, Rahmen vorschriften erfassen, wenn ein Bedrfnis dazu vorliegt. Die Rahmengesetzgebung muss auf Ausfllung durch den Landegesetzgeber angelegt sein - Hochschulrahmengesetz.z.B. Preise, Film, Naturschutz, Bodenverteilung, Wasserhaushalt, Melde- u. Ausweiswesen4. Verhltnis des Bu

5、ndesrechts zum LandesrechtBundesrecht bricht Landsrecht.Rechtsquellen- Ein natrliches Rechtsgefhl hat jeder Mensch- eine Vorstellung von Gut und Bse.- Das Rechtsgefle ist aber ein subjektives Gefhlabhngig von persnlichen Interessen.- Das zusammenleben der Menschen bedarf einer Ordnung, um Recht zu s

6、etzen, kann es nicht darauf ankommen. Was der einzelner fr sich als Recht anerkennt. Eine zuverlssige fr alle magebliche und den rechtsfrieden gewhrleistende Ordnung ist nur dann mglich, wenn alle Rechtsregeln allgemeinverbindlich und Objektiv Gehung Beanspruchen, egal ob sie dem Einzelnen der Gesel

7、lschaft akzitiviert.- Die einzelnen Rechtsstze sind Stattlich gesetzte und sanktionierte Verhaltensnormen, d.h. dass die - Rechtsstze auf Entscheidungen eines Parlaments des allgemeinen Volkswillens zurckzufhren sein mssen. - Alle Rechtsstze mssen schriftlich fixiert, frmlich beschlossen und amtlich

8、 verkndet werden.Reihnfolg: SchriftlichmndlichGrundgesetzBundesgesetzeLandesgesetzeVerordnungenSatzungenGewohnheitsrechtUsw.Bundesgesetze : z.B.:Bundesgesetz GG : von 12 Mai 1949Enthlt wichtigste allgemeine Rechtsprinzipien, die den Brger unantastbare Rechtegegenber dem Staat verleihen, es ist ein K

9、atalog hchster Wert normenII Das Rechtssystem14ffentliches Recht- Umfasst alle Rechtsstze, die die staatlich Organisationen als solche und das Verhltnis Brger zum Staat Regeln- Staats- u. Verwaltungsrecht1) Beziehung der obersten Staatesorgane untereinander, Durchfhrung von whlen, Gesetzgebung.2) Be

10、ziehung Brger zum Staat, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Polizeirecht, Verkehrsrecht, Strafrecht hier werden bestimmte gemeinschaftsschdliche Verhaltensweise mit staatlich Sanktionen geahndet . Prozessrechtregelt Aufbau u. Zustndigkeit der gerichtet z.B. ZwangsrollstreckungsrechtPrivatrecht- regelt die

11、 Beziehung der einzelnen Staatesbrger untereinander. Angelegenheiten des Privatvermgens derGeschfte, der Dienstverhltnisse und derFamilien z.B. Das brgerliche Recht-BGB;Handelsrecht Wechsel- u. Scheckrecht- ArbeitsrechtBrgerliches Recht: - Allgem. Recht - Schulrecht - Sachenrecht - Familienrecht - E

12、rdrecht- Palandt: ist ein Kommentar zum BGB, welcher jhrlich berarbeitet wird. Damit arbeiten Juristen.- Die Rechtsgleichheit ist eines der Leitfden durchs ganze BGB. Das BGB regelt die Rechtverhltnisse der einzelne privat Personen zu ndern auf der Grundlage der Berichtigung.- Die Privatautonomie is

13、t eines der Leitfden durchs ganze BGB (Selbstbestimmung). Der einzelne ist Rechtordnung nicht nur berichtigt sondern noch frei auch der Staat sollt sich bei der Gestaltung privat Rechtverhltnisse, soweit wie mglich.- Vor dem Gesetz ist jeder nicht nur gleichberechtigt, sondern auch frei.- Die Bindun

14、g an das gegebene Wort: Das Deutsche Recht teilt sich auerdem in Zwingendes und nachgiebiges Recht. Zwingendes Recht enthalten die Gesetzbestimmungen, die durch den Willen der Beteiligten nicht ausgeschlossen oder als gendert werden knnen. Soweit dies vorgeschrieben ist , ist die Vertragsfreiheit au

15、sgeschlossen. Nachgiebiges Recht enthalten die Gesetzesbestimmung die nach dem Willen des Beteiligten ausgeschlossen oder abgendert werden knnen. Insoweit ist Raum fr Vertragsfreiheit.Das RechtssubjetNatrliche und juristische Person.Die Eigenschaften der Natrlichen Personen1.Die Rechtsfhigkeit:- ist

16、 die Eigenschaft Trger von Rechten und Pflichten zu sein. Jeder Mensch ist uneingeschrnkt rechtsfhig.1 des BGB ist jeder Mensch Rechtsfhig- beginnt mit der Vollendung der Geburt und erlischt mit dem Tod.- wird jedem zuerkannt ohne Rucksicht auf Alter und seine krperliche und geistige Fhigkeit.2. Die

17、 Geschftsfhigkeit: wann eine Person als geschftsfhig anzusehen ist, ergibt sich aus den 104115 BGB- nicht geschftsfhig 07 Jahre.diese Personen nicht rechtsgeschftlich handeln.104- Beschrnkt geschftsfhig 718 Jahre. Diese Persongruppe kann nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertretern handeln. Tasche

18、ngeld 110.4 Ausnahmen die ohne Zustimmung des gesetzliche Vertreters gehen 1. Taschengeld 2. Schenkung - Voll geschftsfhig: ab 18 Jahre3. Deliktfhigkeit:- Die regelt ob jemand bei der Begehung eine Strafbare Schadensersatz zu Bezhlen hat.- Whrend es bei der Rechtsfhigkeit um die Passive Teilnahme am

19、 Rechtsverkehr geht, und bei der Geschftsfhigkeit, um die aktive, behandelt die Deliktfhigkeit die Frage, ob jemand bei der Begehung eines unerlaubten Handlung, schadenersatzpflichtig gemacht werden kann.- wichtig ist dies bezglich die Abgrenzung zu Straffhigkeit bei der es um die Haftbarmachung fr

20、Strafbare Handlungen geht.- Der Gesetzgeber hat 3 Stufen der Deliktfhigkeit festgelegt: 1.Deliktunfhige Person (07 Jahre) 3. Voll deliktfhige Person 2. Beschrnkt Deliktfhige Person 7-17 Jahre und Taubstumme 828) wenn sie auf Grund ihrer Reife das ihres Handels erkennen, haften sie, verfgen sie nicht

21、 ber die ntige Einsicht ihres tuns, haften sie nicht aber ab 01.08.2002 Schadenersatzreform:1. Verbesserung der haftungsrechtlichen Situation von Kindern im Straen verkehr.2. nderung der Schaden Ersatzregelung nach Verkehrsunfllen3. Einfhrung von Schmerzensgeld bei Fllen von Gefhrdungshaftung. 3. Vo

22、lldeliktfhigkeit- Grundstzlich haftet nur die jenige der eine Schadenschuld hat. D.h. fahrlssig oder vorstzlich herbeinen gefhlt hat 4. Auskunftsanspruch u. Beweierleichterungen:Bei Schdigung durch Medikamente:- in dem bisherigen 828 Abs.1 war bestimmt, dass Kinde bis zum 7. Geburtstag deliktumfrig

23、sind und damit nicht fr von ihnen verursachte Schden Haften.- In diesem Falle konnte nur noch Schadensersatz wegen Verletzung den Aufsichtspflicht gem 832 BGB von den aufsichtspflichtigen Personen verlangt werden. Nach dem mengefertigte 828 Abt.2 wird diese Regelung hinsichtlich von Unfllen im Strae

24、nverkehr eingeschrnkt AusnahmeVorsatz.- Nach neuem Recht kommt es nicht mehr auf die Einsichtsfhigkeit an. D.h. es gibt keinerlei Schadensersatzansprche gegenber Deliktunfhigen, Auch ein Anspruch gegenber den Eltern kommt nicht in Frage.Schadenersatz nach Verkehrsunfllen:- bei Schaden ber 500 muss e

25、in Gutachten eines Sachverstndigenbro durchgefhrt werden, was fr Kosten zur Wiederherstellung des Ursprnglichenzustandes. Der Geschdigte hat nun die Wahl, ob er sein Fahrzeug reparieren lsst oder nicht, bei Reparatur BruttoSumme, ohne ReparaturNettoSumme. 249 Abs.1 u. 2Sachen 90 ff und Tiere- nur kr

26、perlich Gegenstnde- Tiere keine Sachen - gesonderte Gesetz u. Vorschriften Sachen = Rechtsobjekte Sachen RechteUnbewegliche Bewegliche - Lizenzen - Forderungen - Wegerecht - Immobilien -Mobilien - Patente - Anteile - Besitz u. Eigentum* -Grundstcke -Huser Vertretbare* nicht Vertretbare* -Wohnungen -

27、neue Konsumgter -Originalgemlde (neu Wagen usw.) - Massenfertigungen* Vertretbare Sachen: durch Zahl, ma u. Gewicht, Gre usw. bestimmt und durch andere Sachen zu ersetzen * nicht vertretbare Sachen: durch individuelle Merkmale bestimmt, knnen nicht durch andere ersetzt werden* Eigentum ist die recht

28、lich Herschaft am einer Sache. 903 Besitz ist die tatschliche Herschaft ber eine Sache. 854 Eigentumsbertragung bewegliche Sachen unbewegliche Sachen - durch Einigung und bergage - durch Auflassung = Einigung u. notarielle Beurkundung des Grundstckvertrages Eintragung im Grundbuch in Ausnahmenfllen

29、kann man Eigentmer einer Sache werden, die dem Verkufer nicht gehrt.Voraussetzung: Kufer hat im guten Glauben gehandelt, 932 .unter gutglubig ist zu verstehen, dass der Kufer den Verkufer fr den Eigentmer halten darf. An gestohlenen Sachen kann der Dieb niemals Eigentmer werden.Willenserklrungen und

30、 RechtsgeschfteWillenserklrungen: knnen Schrift, mndlich oder durch Schlssiges Handeln abgegeben werden.Arten von Rechtsgeschften: - einseitige (Kndigung, Testament, Mahnung): ist Willenerklrung 1 Person erforderlich - es gibt empfangsbedrftige u. nicht Empfangsbedrftigen Rechtsgeschfte - Die Rurtig

31、ung wird Zugang z.B. Testanehmen niemand zustehen - zweiseitigen: - hier sind die Willenserklrungen zweier oder mehreren Personen erforderlich. - Gesellschaftiger (Vertrger) werden nur durch bereinstimmte Rechtgeschfte - alle Vertrge haben gemeinsam, dass sie durch Antrag u. Annahme zu Stande kommen

32、. WE1 Vertrag WE2 Antrag + Annahme Bestellung + Auftragsbesttigung - Vertrge mssen grundstzlich eingehalten werden generell: keine Ausnahme mglich; Grundstzlich: jede Ausnahme mglich- einige wichtige Vertragsarten:- Kaufvertrag: entgeltliche Veruerung und Kauf von Sachen und Rechten. 433-451 BGB- Mi

33、etvertrag: berlassung einer Sachen gegen entgelt. 535-580 BGB- Leihvertrag: unentgeltliche berlassung von beweglichen Sachen zum Gebrauch und Rckgabe der selben Sachen. 598-605 597- Pachtvertrag: entgeltliche berlassung von Sachen zum Gebrauch und Fruchtgenuss. 581- Arbeitsvertrag: Erbringung von Le

34、istung gegen Entgelt. 611-630- Werkvertrag: Herstellung eines Werkes gegen Vergtung. An Fertigung eines Werkes mit eigenen Material. 633 ff- Werklieferungsvertrag: Hersteller liefert Material u. Stellt Werk gegen Vergtung her. 651ff Herstellung eines Werks zu dem der Hersteller der MaterialliefertVe

35、rpflichtungs- u. Erfllungsgeschfte- aus dem Kaufvertrag entstehen fr die Vertragsparteien Rechte u. Pflichten.- Mit dem Vertragsabschlu (Verpflichtungsgeschft) verpflichten sich die Vertragsparteien den Vertrag zu erfllen. (Erfllungsgeschft)- Die Pflichten des Verkufersentsprechen den Rechten des Ku

36、fers und umgedreht. bernahme u. bereignung der Mangelfreie Ware zu rechten Zeit u. rechten Ort Annahme des Kaufpreises X X Verkufer KuferWarenschuldner Geldschuldner X XPflichten des Verkufers: - bergabe u. bereignung der mangelfreien Ware zur richtigen Zeig am richtigen Ort und in der richtigen Qua

37、litt. - Annahme des KaufpreisesPflichten des Kufers: - Annahme der Ordnungsgem gelieferten Ware und - rechtzeitige Zahlung des KaufpreisesVertragsfreiheit- in der BRD gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h. niemand kann zum Abschluss eines Vertrages gezwungen werden.- jeder kann seinen Vertrag

38、spartner selbst aussuchen.- Ein Kaufmann kann jeder Zeit den Kaufantrag eines Kunden ablehnen.- Auerdem kann der Inhalt eines Vertrages frei bestimmt werden. (Gestaltungsfreiheit)- solange dieser nicht gegen bestehende Gesetze verstt.Kontrahierungszwang: Abschlusszwang hier knnen unternehmen kraft g

39、esetztes gezwungen werden Vertrge abzuschlieen (z.B. Post AG)Form der Rechtsgeschfteschriftliche 126 BGB - Mietvertrge Lnger ab 1 Jahr- Brgschaft unter Privatpersonen- Rateneinkufe- Ausbildungsvertrage- handschrifte Testamentebeglaubigte 129 BGBNiederschrift der Belinzerklrung u. notarielle o. behrt

40、ige Glaubigung der Unterschrift (nicht Echtigkeit des Textes)- Antrge auf Eintragung ins Grundbuch, Vereinsregister, Gterrechtsregister. beurkundete 128 BGB- Niederschrift & Beurkundung des Vertragsinhalts und die Unterschrift eines Notars besttigt den Inhalt der Willenserklrung und die Echtheit der

41、 Unterschrift.- Haus- u. Grundstckskufe und Verkufe.- Eintragungen von Hypotheken und Grundschulden ins Grundbuch- Ehevertrge- Eintrag von Beschlssen Einer AGNichtigkeit und Anfechtbarkeit von RechtsgeschftenRechtsgeschfte knnen von Anfang an richtig sein; d.h. das Rechtsgeschft keine Rechtsfolgen h

42、at.z.B. -Rechtsgeschfte mit Geschftsunfhigen 105 BGB- Geschfte mit beschrnkt geschftsfhigen Person ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters 108 BGB- Geschfte, die gegen die guten Sitten verstoen.- Geschfte, die gegen eine gesetzliche Formvorschrift verstoen 125 BGB- Scherzgeschfte, Scheingeschfte 117 BGBRechtsgeschfte knnen durch besondere Erklrungen gegenber dem Vertragspartner nachtrglich ungltig werden.Man nennt diese Erklrung Anfechtung: Anfechtbare Rechtsgeschfte s

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